Abbrucharbeiten
Wir machen alles platt
Abbrucharbeiten in Schierling, Niederbayern und der Oberpfalz
Wir übernehmen den Abbruch von Bestandsgebäuden und Industrieobjekten für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber. Je nach Aufgabe führen wir den Rückbau maschinell oder händisch aus.
Zum Leistungsumfang gehören Besichtigung, Planung und Ausführung, die Verwertung der anfallenden Abfälle sowie die Herstellung des Planums für das anschließende Bauvorhaben. Damit bleiben die wesentlichen Arbeitsschritte in einer Hand.
Auf einen Blick
Unsere Leistungen rund um Abbrucharbeiten
Für den Abbruch und die Aufbereitung stehen uns Bagger mit unterschiedlichen Anbaugeräten sowie eine zertifizierte Brecheranlage zur Verfügung. Wir übernehmen den Ablauf von der Planung über die Ausführung bis zur vorbereiteten Fläche.
Gebäude- und Industrieabbruch
Wir brechen Bestandsgebäude und Industrieobjekte maschinell und, wo erforderlich, händisch ab. Die anfallenden Materialien werden sortiert und verwertet oder abgefahren.
- Maschineller und händischer Abbruch
- Gebäude- und Industrieabbruch
- Materialien sortieren, verwerten und abtransportieren
Aufbereitung vor Ort
Anfallender Bauschutt kann direkt am Einsatzort aufbereitet werden. Dafür steht eine zertifizierte Brecheranlage zur Verfügung.
- Bauschutt vor Ort aufbereiten
- Zertifizierte Brecheranlage einsetzen
- Aufbereitung gemäß Ersatzbaustoffverordnung
Verkehrssicherung
Wenn die Abbrucharbeiten eine verkehrsrechtliche Anordnung erfordern, übernehmen wir die Beantragung und stellen Verkehrszeichen sowie Absperrungen auf.
- Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
- Verkehrszeichen aufstellen
- Absperrungen einrichten
Aktuelle Projekte
Projekte aus dem Bereich Abbruch finden Sie auf unserer Übersichtsseite.
Unsere Maschinen & Geräte
Für Abbrucharbeiten
Bagger mit Sortiergreifer, Meißel und Pulverisierer
Für Abbruch, Zerkleinerung und Sortierung.
Zertifizierte Brecheranlage
Für die Aufbereitung von Bauschutt vor Ort.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne persönlich – senden Sie uns Ihre Anfrage über unser Kontaktformular.
Brauche ich eine Genehmigung für eine Baumfällung?
Das kommt darauf an.
Was kostet eine Baumfällung?
Das hängt von Höhe, Standort und Zugänglichkeit des Baumes ab. Nach einer kurzen Besichtigung nennen wir Ihnen eine Preiseinschätzung.
Darf ein Baum jederzeit gefällt werden?
Grundsätzlich nicht. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume und Hecken außerhalb des Waldes in der Regel nur zwischen 1. Oktober und Ende Februar gefällt werden. Von März bis September sind nur schonende Pflegeschnitte sowie Fällungen aus Sicherheitsgründen zulässig. Zusätzlich kann Ihre Gemeinde über eine Baumschutzsatzung eine Genehmigung verlangen. Wir beraten Sie, was in Ihrem Fall gilt.
Übernehmen Sie auch die Entsorgung des gefällten Baumes?
Ja. Wir häckseln das Schnittgut, fahren es ab oder bereiten es zu Rindenmulch auf. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Was passiert mit dem Wurzelstock nach der Fällung?
Den entfernen wir auf Wunsch gleich mit. Je nach Größe und Zugänglichkeit fräsen wir den Stock weg oder baggern ihn samt Wurzelwerk aus. Danach ist die Fläche wieder frei nutzbar.
Sie haben ein Gebäude, das abgerissen werden soll?
Wir machen das.
Senden Sie uns Ihre Anfrage , gerne bereits mit Angaben zum Objekt, zum Standort und zur geplanten Folgenutzung.