Abbrucharbeiten

Besichtigung, Planung, Ausführung aus einer Hand

Abbrucharbeiten

Wir machen alles platt

Abbrucharbeiten in Schierling, Niederbayern und der Oberpfalz

Wir übernehmen den Abbruch von Bestandsgebäuden und Industrieobjekten für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber. Je nach Aufgabe führen wir den Rückbau maschinell oder händisch aus.

Zum Leistungsumfang gehören Besichtigung, Planung und Ausführung, die Verwertung der anfallenden Abfälle sowie die Herstellung des Planums für das anschließende Bauvorhaben. Damit bleiben die wesentlichen Arbeitsschritte in einer Hand.

Auf einen Blick

Unsere Leistungen rund um Abbrucharbeiten

Für den Abbruch und die Aufbereitung stehen uns Bagger mit unterschiedlichen Anbaugeräten sowie eine zertifizierte Brecheranlage zur Verfügung. Wir übernehmen den Ablauf von der Planung über die Ausführung bis zur vorbereiteten Fläche.

Gebäude- und Industrieabbruch

Wir brechen Bestandsgebäude und Industrieobjekte maschinell und, wo erforderlich, händisch ab. Die anfallenden Materialien werden sortiert und verwertet oder abgefahren.

Aufbereitung vor Ort

Anfallender Bauschutt kann direkt am Einsatzort aufbereitet werden. Dafür steht eine zertifizierte Brecheranlage zur Verfügung.

Verkehrssicherung

Wenn die Abbrucharbeiten eine verkehrsrechtliche Anordnung erfordern, übernehmen wir die Beantragung und stellen Verkehrszeichen sowie Absperrungen auf.

Aktuelle Projekte

Projekte aus dem Bereich Abbruch finden Sie auf unserer Übersichtsseite. 

Unsere Maschinen & Geräte

Für Abbrucharbeiten

Bagger mit Sortiergreifer, Meißel und Pulverisierer

Für Abbruch, Zerkleinerung und Sortierung.

Zertifizierte Brecheranlage

Für die Aufbereitung von Bauschutt vor Ort.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne persönlich – senden Sie uns Ihre Anfrage über unser Kontaktformular

Das kommt darauf an. 

Das hängt von Höhe, Standort und Zugänglichkeit des Baumes ab. Nach einer kurzen Besichtigung nennen wir Ihnen eine Preiseinschätzung.

Grundsätzlich nicht. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume und Hecken außerhalb des Waldes in der Regel nur zwischen 1. Oktober und Ende Februar gefällt werden. Von März bis September sind nur schonende Pflegeschnitte sowie Fällungen aus Sicherheitsgründen zulässig. Zusätzlich kann Ihre Gemeinde über eine Baumschutzsatzung eine Genehmigung verlangen. Wir beraten Sie, was in Ihrem Fall gilt.

Ja. Wir häckseln das Schnittgut, fahren es ab oder bereiten es zu Rindenmulch auf. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Den entfernen wir auf Wunsch gleich mit. Je nach Größe und Zugänglichkeit fräsen wir den Stock weg oder baggern ihn samt Wurzelwerk aus. Danach ist die Fläche wieder frei nutzbar.

Sie haben ein Gebäude, das abgerissen werden soll?

Wir machen das.

Senden Sie uns Ihre Anfrage , gerne bereits mit Angaben zum Objekt, zum Standort und zur geplanten Folgenutzung.

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